BF 17 & Probezeit

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Vorraussetzungen der Begleitpersonen für BF17

1. Die Begleitpersonen, dürfen maximal 1 Punkt in Flensburg haben!

2. Mindestens 30 Jahre alt.

3. Ununterbrochen die letzten 5 Jahre im Besitz der PKW-Fahrerlaubnis

Zur Begleitung GILT:

Die Begleitperson muss sich im Fahrzeug befinden.

Muss nicht Beifahrersitz sein.

Aus Gründen der Vorbildfunktion sollte kein Alkohol vorhanden sein.

Die Begleitperson übt keine fahrlehrerische Tätigkeit aus, sondern “BEGLEITET”.

Allerdings sollte die Begleitperson aktiv beim Geschehen sein.

Verstöße aufgrund von Anordnung der Begleitperson, führen bei B/BF17 zur Teilnahme am ASF-Kurs, sowie zur Probezeitverlängerung auf 4 Jahre.

Probezeit

Bei erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse:

A1

A2

A

B/BF17

Mit Aushändigung der Fahrerlaubnis läuft die Probezeit.

Ohne Verstoß endet die Probezeit nach 2 Jahren.

Bei Verstößen nach Katalog “A” (1malig) oder Katalog “B” (2malig)

* Aufbauseminar für Fahranfänger (4 Sitzungen, a`135 min. + Fahrprobe zwischen 1.& 2. Sitzung)

* Probezeitverlängerung auf 4 Jahre.

2. Verstoß (nach ASF-Kurs)

Schriftliche Verwarnung, Hinweis der

Möglichkeit zur verkehrspsychologischer Beratung (empfohlen).

3. Verstoß innerhalb der Probezeit

Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens 3 Monaten.

(Behörde Entscheidet)

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