1

Führerscheinklassen

 

Die unten stehende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die Führerscheinklassen , die Sie bei unserer Fahrschule erwerben können. Nähere Informationen über Mindestalter und sonstige Rahmenbedingungen finden Sie unter Voraussetzungen, Details zum Ausbildungsablauf unter der Rubrik Ausbildungsplan.

 

Mehr Info`s durch anklicken der Button`s

Zwei oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bbh von 25 km/h.

2- sitzig, wenn die Voraussetzungen wie Sitz, Fußrasten und Haltegriff vorhanden sind.(Betriebsanleitung)

Ein- und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit max. 50 ccm Hubraum, sowie max. 45 km/h bbh.

Auch mehrspurig.

Krafträder der Klasse A1 mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, sowie nicht mehr als 0,1 KW/Kg ohne Geschwindigkeitsbegrenzung => Leichtkrafträder.

Auch mehrspurig

Krafträder der Klasse A2 mit mehr als 50ccm Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 35 KW, sowie nicht mehr als 0,2 KW/KG , Drosselungen nur für Fahrzeuge bis 70 KW zulässig. Besitzstand für A2 vor dem 27.12.2016 erworben, bleibt in der BRD erhalten.

Krafträder der Klasse A mit mehr als 50 ccm Hubraum ohne Leistungsbegrenzung und / oder mehr als 45 km/h

BF17

 

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt ) => PKW.

B96

Anhänger über 750 Kg zulässiger Gesamtmasse, wobei die zulässige Gesamtmasse der Kombination aus Anhänger und Zugfahrzeug zwischen 3500Kg – 4250 Kg liegt.

BF17E

Anhänger über 750 Kg zulässiger Gesamtmasse, wobei die zulässige Gesamtmasse der Kombination aus Anhänger und Zugfahrzeug 4250 Kg übersteigt.

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h ohne Anhänger. Und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind

( jeweils auch mit Anhängern )

Kraftfahrzeuge über 3,5t zGm, die nicht zur Personenbeförderung (Fz-Schein) geeignet und bestimmt sind, bis 7,5t zGm. Sowie Anhänger bis 750 kg zGm.

Kraftfahrzeuge über 3,5t zGm, die nicht für Personenbeförderung (Fz-Schein) geeignet und bestimmt sind, bis 7,5t zGm und Anhänger über 750 kg. Bis zu einer zGm der Kombination von 12000kg.

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg ) => LKW.

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz ( auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ) => LKW mit Anhänger

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg ) => Bus.

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ) => Bus mit Anhänger.