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Voraussetzungen

Grundvoraussetzungen für die Führerscheinausbildung

Doch bevor man sich bei einer Fahrschule für die Führerscheinausbildung anmelden kann, müssen verschiedene Grundvoraussetzungen gegeben sein. Der angehende Fahrschüler…

  1. … muss das geforderte Mindestalter (6 Monate vor erreichen des Geburtstags) für die entsprechende Führerscheinklasse erreicht haben
  2. … muss vorab einen Sehtest bestanden haben (Fahrerlaubnisverordnung § 12 Abs. 2 FeV: “Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T haben sich einem Sehtest zu unterziehen.
  3. … Nutzfahrzeugklassen benötigen eine Ärztliche und Augenärztliche Untersuchung
  4. … muss einen Erste-Hilfe Kurs absolviert haben.
  5. … muss ein aktuelles Passfoto (Biometrisch) für die Ausfertigung des Führerscheins bereit halten, das den Bestimmungen eines biometrischen Lichtbildes entspricht.
  6. … darf keine Fahrererlaubnis der jeweiligen Klasse aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union besitzen

Sollte ein Verdacht auf Drogen- oder Alkoholmissbrauch bestehen, müssen weitere Gutachten eingeholt werden, die zusätzliche Kosten verursachen können. Dies gilt besonders wenn bestimmte Fakten auf eine Abhängigkeit oder Missbrauch hinweisen oder wenn zuvor die Fahrerlaubnis entzogen wurde. So ist bei vorhergehenden Verkehrsverstößen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss beispielsweise ein

Medizinisch Psychologisches Gutachten (MPU) vorzulegen.